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Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sądu.

PostNapisane: 5 mar 2010, o 15:55
przez Natasha
Tierschutzprozess 1. Tag

Am 2. März 2010 wurde der Tierschutzprozess am Landesgericht Wr. Neustadt eröffnet. Doch schon vorher hatten sich gut 100 UnterstützerInnen vor dem Gericht eingefunden, um mit bunten Plakaten, Luftballons und Musik gegen die Verfolgung von TierschützerInnen mittels §278a zu protestieren. Bei Prozessanfang gab es bereits eine richtige Karnevalatmosphäre. Im Gerichtssaal waren 20 Plätze für JournalistInnen und 60 Plätze für BesucherInnen reserviert. Für den Eintritt musste man Platzkarten lösen, die bereits um 8:30 Uhr vollständig ausgegeben waren.

Um 9:30 Uhr begann der Prozess. Zunächst wurden alle Beschuldigten nach ihren Daten gefragt und es wurden die Vorstrafen verlesen. Dabei sagte Richterin Mag. Sonja Arleth, dass niemand Vorstrafen hätte, dass aber bei einem der Angeklagten ein Fragezeichen bliebe und ein anderer in Deutschland möglicherweise vorbestraft wäre, das aber gesondert geklärt würde.

Anschließend meinte die Richterin, dass sie die Strafanträge geprüft hätte. §278a sei durch die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs OGH bereits im vorliegenden Zusammenhang definiert. Zuletzt bat sie alle, ohne politische Statements und ohne Polemik auszukommen und Beweisanträge zeitgerecht und klar zu stellen.

Vorstellung der Strafanträge

Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler stellte in einer 80 minütigen Rede die Strafanträge vor. Dazwischen gab es immer wieder laute Sprechchöre von der Demonstration vor der Türe, die „Lügner!, Lügner!“ rief und zuweilen im Saal für Heiterkeit sorgte. Zusätzlich erschienen Luftballons mit Anti-§278a Botschaften während der Verhandlung vor den Fenstern.

Der Staatsanwalt holte weit aus und erklärte, dass in England bereits in den 1970er Jahren im Namen des Tierschutzes Straftaten begangen worden wären. Ab 1979 hätte es in England auch Brandstiftungen gegeben und Privateigentum sei Ziel von Anschlägen geworden. Als kriminelle Organisation dahinter identifizierte er die ALF, die international vernetzt wäre und heute hauptsächlich in England, den USA, Frankreich und Spanien aktiv wäre. Von 1987-1989 sei es in England gelungen, durch Brandanschläge die großen Kaufhäuser vom Verkauf von Tierpelzen abzubringen. Auf einer privaten Webseite würden alle Berichte von Anschlägen weltweit veröffentlicht. In Österreich habe die ALF erstmals 1988 zugeschlagen, in dem in einer Nacht zahlreichen Pelzgeschäften die Auslagen mit roter Farbe beschmiert worden wären. Barry Horne und Keith Mann seien beides ehemalige ALF-Aktivisten, zu denen einer der Angeklagten Kontakt gehabt hätte.

Im Jahr 1999 wurde in England die sogenannte SHAC-Kampagne ins Leben gerufen. Dabei hätten die ProtagonistInnen mit einer „Doppelstrategie“ aus legalen und illegalen Aktionen gegen Europas größtes kommerzielles Tierversuchslabor vorzugehen versucht. Allein im Jahr 2004 hätte es in England deswegen 580 Straftaten gegeben. Die Polizei habe herausgefunden, dass die Verantwortlichen für die Straftaten auch die legalen Demonstrationen organisiert hätten.

In Österreich wäre die kriminelle Organisation aus der Tierrechtsbewegung entstanden. Bei der Gründung Ende der 1980er Jahre wäre man beim Zusammenschluss von mindestens 10 Personen überein gekommen, für die Rechte der Tiere zu kämpfen. Ziel dabei wäre die immaterielle und materielle Schädigung von TiernutzerInnen gewesen.

Diese kriminelle Organisation sei unternehmensähnlich und arbeitsteilig organisiert. So gäbe es Anführer und Handlanger. Zwei der Angeklagten wären Chefideologen und würden Bekennerschreiben verfassen, andere würden Firmen kontaktieren und Bekennerschreiben veröffentlichen. Die Kommandozentrale sei u.a. das Wiener Büro des VGT. Absprachen würden bei öffentlichen Veranstaltungen getroffen, die Koordination geschehe durch persönliche Treffen, Emails und via Internet. Es gäbe EDV-ExpertInnen und eine internationale Vernetzung. Als Infrastrukturen würden jene von legalen Vereinen verwendet, allerdings wäre die kriminelle Organisation von den Vereinen verschieden.

Die Organisation wäre in der Lage, die Medien für sich zu gewinnen und in der Öffentlichkeit um Sympathie zu werben. Ziele wären hauptsächlich die Abschaffung von Tierversuchen, das Ende des Pelzhandels, der Jagd und der Zirkusse mit Tieren aber auch von Legebatterien.

Die kriminelle Organisation ginge immer nach demselben Muster vor. Zuerst würde ein Kampagnenziel festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Dann würden die Adressen der KampagnengegnerInnen veröffentlicht. Anschließend gäbe es eine Kontaktaufnahme, in der die Forderung gestellt und mit einer Kampagne gedroht würde. Gleichzeitig würden Recherchen durchgeführt. Danach käme es zu Demonstrationen, Ankettaktionen, Dachbesetzungen und Belästigungen von KundInnen. Bald danach würden Drohemails eintreffen. Schließlich käme es zu nächtlichen Demonstrationen und zuletzt zu Anschlägen, die dann mittels Bekennerschreiben verbreitet würden.

Die kriminelle Organisation würde sich durch geheime Internetforen, Computerverschlüsselung, einen Handypool, Pseudonyme und Aliasnamen abschirmen.

Die Pelzkampagne der kriminellen Organisation habe 1994 gegen KürschnerInnen und Pelzfarmen begonnen. 1997 wäre es zu einer Befreiung von 400 Nerzen aus einer Pelzfarm gekommen. Aber bereits im November 1988 hätte es Farbanschläge auf Pelzgeschäfte gegeben. Ab 2002 sei die Tätigkeit intensiviert worden. In Deutschland hätte eine Offensive gegen die Pelzindustrie OGPI seit 2000 eine Kampagne gegen Bekleidungsketten, die Pelz verkaufen, geführt. Zuerst wäre es gegen C&A und dann gegen P&C gegangen. Dabei hätte es auch in Österreich eine Sachbeschädigung gegeben. Mit Demonstrationen hätte es gegen P&C weltweit 1500 Aktionen gegeben. 2006 stieg P&C aus dem Pelzhandel aus.

In Österreich wurde dann eine Kampagne gegen Kleider Bauer gestartet, in deren Verlauf es bis Jänner 2008 zu einer Reihe von Sachbeschädigungen durch Einschlagen von Scheiben, Beschädigen von Autos und Einbringen von Stinkbomben gekommen wäre. Im Rahmen einer Demonstration hätten AktivistInnen auch die Pressesprecherin bedroht.

Auch gegen Escada gäbe es eine internationale Anti-Pelz Kampagne inklusive Stinkbombe in München, und eine der Angeklagten hätte auf der Aktionärsversammlung dieser Firma in einer Rede mit einer Kampagne gedroht.

Das Ziel der Eierkampagne sei es, Mast- und Legehennen aus Legebatterien zu befreien. Im Rahmen der Fleischkampagne hätte es 1997 eine Schweinebefreiung gegeben. Gegen die Jagd würde durch Jagdstörungen und die Zerstörung von Fasanerien vorgegangen. Aber auch Brandstiftungen hätte es gegeben, nämlich 2000 gegen eine leere Hühnermasthalle, 2002 gegen eine in Bau befindliche Schweinefabrik, 1999 gegen eine Daunenfabrik, 2000 gegen einen Zirkus und 2007 gegen eine Jagdhütte. Im Rahmen der SHAC-Kampagne wäre 2008 eine Zahnpastatube verschickt worden, die – allerdings nicht gesundheitsschädlich – mit Superkleber kontaminiert war.

Anschließend wurden gegen die 13 Angeklagten die jeweiligen speziellen Vorwürfe gebracht. Dabei sind 6 der 13 Personen lediglich wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt. Diese Personen wären verdächtig, weil sie Tierhaltungen gefilmt, den Verkauf von Pelz dokumentiert, teilweise ihre Computer verschlüsselt und insbesondere Ratschläge erteilt hätten. Ein linguistisches Gutachten werfe einem der Angeklagten vor, er hätte einige Bekennerschreiben verfasst.

Zusätzlich zu den Anklagen wegen §278a kriminelle Organisation gäbe es noch folgende Vorwürfe:

* Ein Angeklagter hätte durch Anrufe und Emails zwei Bekleidungsfirmen dazu zu nötigen versucht, aus dem Pelzhandel auszusteigen; er hätte Reptilienshowankündigungstafeln zerstört, einem Nazitreffen die Scheiben eingeworfen, durch Weglaufen bei einer unangemeldeten Kundgebung Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgeübt und Informationen über eine Angestellte ausgekundschaftet.
* Ein weiterer Angeklagter hätte 1997 Nerze aus einer Pelzfarm und 2008 Schweine aus einer Schweinefabrik befreit.
* Ein anderer Angeklagter hätte mit einer Stinkbombe geworfen.
* Zwei Angeklagte hätten Informationen zu Wohnadressen von politischen GegnerInnen ausgekundschaftet.

Dann verlas die Richterin das Erkenntnis des OGH, das die Berufung einiger der Angeklagten gegen ihre Untersuchungshaft zurückgewiesen hatte. Das Urteil ist seit langem öffentlich:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 92ba320744

Die Richterin betonte aber, dass dringender Tatverdacht zwar für die Verhängung von Untersuchungshaft ausreiche, aber nicht für die Verurteilung. Um 11:45 Uhr wurde 1 Stunden Mittagspause verkündet.

Vor der Tür gab die Volxküche kostenlos veganes Essen aus. Sehr viele Menschen waren versammelt und unterstützten die Angeklagten in voller Solidarität.

Verteidiger Mag. Stefan Traxler

Um 12:52 Uhr ergriff dann der erste der Verteidiger, Mag. Stefan Traxler, das Wort. Das von der Richterin zitierte OGH-Urteil würde sich auf eine Beweiswürdigung stützen, die von einer Untersuchungsrichterin innerhalb von 2 Tagen zusammengestellt worden ist. Dabei habe diese Richterin nur die Sonderkommission SOKO, aber nicht die Verteidiger befragt. Und aus dem Protokoll der Besprechung mit der SOKO ergäbe sich, dass praktisch alle damaligen Vorwürfe entweder falsch waren oder sich als falsch herausgestellt hätten. Dazu gehört beispielhaft:

* Die SOKO hatte behauptet, bei „fast allen“ Beschuldigten wären Tarnanzüge und Einwegspritzen gefunden worden. Tatsächlich hatte nur einer einen Tarnanzug und 5 hatten – als TierpflegerInnen – Einwegspritzen.
* Laut SOKO bestünde der Verdacht, die TierschützerInnen hätten eine Schutzgelderpressung durch ein Tierschutz-Gütesiegel für bessere Tierhaltung durchgeführt. Dieser Vorwurf wird nicht mehr erhoben.
* Die SOKO behauptete, sie habe Wurfgeschosse für Brandanschläge gefunden, tatsächlich handelte es sich um eine Öllampe.
* Die SOKO vermittelte der Richterin, sie hätte hochspezialisiertes Einbruchswerkzeug gefunden, tatsächlich hätte es sich aber nur um eine Gumminoppe gehandelt, mit der ein Kippfenster geschlossen werden kann.
* Die SOKO hatte der Richterin angekündigt, auf verschlüsselten Computern sicher ALF-Beweise zu finden, allerdings liegt jetzt der komplett entschlüsselte Server des VGT-Computersystems vor und darin befindet sich nichts für kriminelle Straftaten Relevantes.
* Die SOKO habe der Richterin erklärt, es gäbe einen Sachschaden von € 1,3 Millionen, was weit übertrieben wäre. Mittlerweile sei ein Strafverfahren anhängig, weil einer der betroffenen Firmenbesitzer viel zu hohe Schadenssummen bekannt gegeben hatte.
* Bei einem der Angeklagten hätte die SOKO Sägen gefunden, wie sie zum Umschneiden von Hochständen verwendet würden, vergisst dabei aber zu erwähnen, dass das Haus dieses Angeklagten mit Holz beheizt wird, das zuerst zersägt werden muss.
* Die SOKO sprach auch von einer Brandstiftung in Zurndorf im Burgenland, die sich mittlerweile als ein überhitzter Ofen herausgestellt hat.

Die Untersuchungsrichterin ging also von Voraussetzungen für ihre Beweiswürdigung aus, die nicht zutrafen.

Weiters bemängelte Anwalt Mag. Traxler, dass die vom Staatsanwalt entwickelte Doppelstrategie von legalen und illegalen Aktionen nicht §278a erfüllen würden. Das sogenannten Raika-Urteil des OGH zu einem Fall, in dem die Führung einer Bank systematisch ihre KundInnen betrog, aber dennoch normal Bankgeschäfte führte, würde belegen, dass wenn eine Gruppe nur nebenher Straftaten setze, aber ansonsten legale Handlungen, sie nicht als kriminelle Organisation anzusehen sei.

Der Staatsanwalt würde auch nicht erklären, wann jemand als Mitglied der kriminellen Organisation anzusehen sei und wann nicht. Ist eine Ideologie strafbar, dürfe man z.B. Stinkbomben für gut befinden oder nicht? Lästiger Aktionismus, wie die laute Demonstration vor der Tür, sei zwar störend aber nicht kriminell.

Es gäbe auch keine Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten. Die Kontakte, die zwischen den Gruppen bestanden hätten, wären nicht krimineller Natur. Die Vier Pfoten und der VGT hätten in der Kampagne gegen Kaninchenkäfige zusammengearbeitet, aber deswegen noch lange keine gemeinsame Organisation gebildet.

Zuletzt kritisierte Mag. Traxler, dass die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sehr einseitig geführt worden seien. 30 Beweisanträge von ihm wären nicht bearbeitet worden. Auch die Verhaftungen waren völlig außer Verhältnis, wobei der Staatsanwalt bei dem Überfall auf DDr. Balluchs Wohnung im Auto anwesend war und mittels Livekamera das Vorgehen der maskierten WEGA-BeamtInnen mitverfolgt habe.

Verteidiger Mag. Phillip Bischoff

Um 13:55 Uhr begann Mag. Bischoff mit seiner Gegenäußerung. Zunächst bedankte er sich bei dem Staatsanwalt für den Vortrag über Straftaten durch die Jahrhunderte. Das würde die historische Dimension des Falles unterstreichen. Interessant wäre aber, dass der Staatsanwalt diese Straftaten anführe aber nicht anklage. Tatsächlich angeklagt wäre nur vergleichsweise Lächerliches. Das sei die Doppelstrategie des Staatsanwalts, schwere Straftaten zu erwähnen aber nur Lächerliches anzuklagen. Mit 20 Jahre alten Straftaten als Vorwurf ohne konkreten Beleg sei eine Verteidigung unmöglich. Dieses „System Handler“ dürfe in Strafverfahren keinen Platz haben. Immerhin gäbe es die Unschuldsvermutung und den Zweifelsgrundsatz im Strafrecht.

Selbst der Leiter der SOKO habe zugegeben, dass die ALF keine Organisation wäre, sondern nur ein Name sei, den autonome Gruppierungen verwenden würden. Ähnlich würde Univ.-Prof. Eva-Maria Maier die ALF in ihrem Fachartikel zum Thema als lose Struktur bezeichnen. Auch alle Verfassungsschutzberichte sprechen von autonomen Kleinstzellen, die für Straftaten verantwortlich wären. Die Ansicht des Staatsanwalts sei also nicht nachvollziehbar und offenbar auch Teil seiner Doppelstrategie.

Die SOKO habe intern beschlossen, alle administrativen Möglichkeiten gegen legale Tierschutzdemonstrationen auszuschöpfen. Und sie habe bei ihren Ermittlungen festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den DemonstrantInnen und den Straftaten bestünden. Gibt es Gewalt gegen TierschützerInnen oder Fälle von Tierquälerei, dann interessiert sich keine Polizeieinheit. Offenbar werde immer nur in eine Richtung ermittelt.

Recherchen in Schweinefabriken haben erschütternde Filme zutage gebracht. Jetzt einen Tierquälerei-Vorwurf wegen dem Freilassen der Schweine anzuführen, „das lasse ich im Raum stehen“.

Computerverschlüsselung ist wie eine Postkarte in ein Briefkuvert zu stecken. Das Bundeskanzleramt gab ein Buch über Informationssicherheit heraus, das jene PGP-Verschlüsselung empfiehlt, die einige der Angeklagten benutzt haben. Er könne jetzt nicht mehr sagen, ob man nach §278a angeklagt wird, wenn man die Ratschläge dieses Buches befolgt!

Jede kriminelle Organisation ist auf massive Gewinne ausgerichtet. Nur ein Blick auf die Angeklagten würde beweisen, dass sie derlei sicher nicht gemacht hätten.

Verteidigerin Dr. Alexia Stuefer

Die Vertreterin weiterer drei Angeklagter, Dr. Alexia Stuefer, ergriff um 14:20 Uhr das Wort und schloss sich ihren Vorrednern voll inhaltlich an. Das OGH-Urteil sei nur die rechtliche Beurteilung des OLG-Urteils und habe sich mit den Tatsachen nicht auseinander gesetzt.

Der im Strafantrag vorgelegte Sachverhalt gäbe keinen Hinweis auf eine Doppelstrategie her. Den Angeklagten würden nur unaufgeklärte Straftaten indirekt zur Last gelegt werden. Allerdings wäre nur das vorgelegt worden, was wirklich strafbar ist, wäre der Strafantrag viel kürzer gewesen. Z.B. fände sich in der Eierkampagne kein strafrechtlicher Bezug. Daher werde eigentlich sehr wohl die gesamte Tierschutzbewegung angeklagt. Es gab eine gesellschaftliche Entscheidung für ein Legebatterieverbot. Was habe das mit einer kriminellen Organisation zu tun? Oder die Aufzählung von 890 Demonstrationen und der Aufruf zum Pelzboykott seien nicht kriminell.

Interessant sei, dass der große Lauschangriff weder in den Abschlussberichten noch in den Strafanträgen erwähnt würde. 3½ Jahre Ermittlungen und trotzdem kein unmittelbarer Tatnachweis seien ein guter Beleg für die Unschuld der Mandanten. Eine kriminelle Organisation müsse den Vergleich mit mafiösen Strukturen standhalten, was hier nicht der Fall wäre. Vielmehr würde nur unerwünschtes Verhalten mittels §278a diszipliniert. Alle Personen auf der Angeklagebank seien zu Unrecht angeklagt.

Verteidiger MMag. Dr. Michael Dohr

MMag. Dr. Dohr vertritt einen der Angeklagten. Er begann um 14:36 Uhr seine Gegenäußerung und betonte gleich, dass eine Einstellung des Verfahrens geboten wäre, der Strafantrag sei verfehlt.

Im Strafrecht gäbe es eine subjektive Tatseite. D.h. man muss wissen, dass man Mitglied einer kriminellen Organisation ist, um dafür strafbar zu sein. Er würde dafür keinen Hinweis entdecken.

Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, sei aber auch per se nicht strafbar. Ebensowenig, an Versammlungen einer kriminellen Organisation teilzunehmen. Strafbar ist erst die Gründung und ein Beitrag als Mitglied. Dieser Beitrag muss aber die Förderung von strafbarem Verhalten sein. In den 3½ Jahren Ermittlungen wurde vieles über seinen Mandanten zusammengetragen. Allerdings hätte er noch nie so viel Entlastendes für einen seiner Mandanten gehabt.

So habe sein Mandant in der Kampagne gegen den Käfigei-Verkauf beim Supermarkt Hofer die Idee von Wagerlaktionen entwickelt, bei denen die Einkaufswagerln mit Produkten gefüllt werden und dann ein Protestzettel daraufgelegt wird, auf dem steht, dass die Produkte aus Protest gegen den Käfigeiverkauf nicht gekauft worden seien. Wenn das ein Organisationsdelikt ist, dann „tu felix Austria!“, Du glückliches Österreich, das Du keine echten kriminellen Organisation kennst.

Sein Mandant habe in Emails die Stinkbomben in pelzführenden Geschäften explizit abgelehnt und seine Kontaktaufnahme zu Firmen wäre immer höflich und nicht bedrohlich gewesen. Der Vorwurf, sein Mandant habe Verhaltensregeln für die kriminelle Organisation aufgestellt, wäre dadurch belegt, dass er gesagt hätte, dass man bei einer Recherche in einer Tierfabrik sofort weglaufen solle, wenn der Landwirt käme.

Verteidiger Dr. Harald Karl

Zuletzt sprach Dr. Karl ab 14:48 Uhr und betonte, dass seinem Antrag auf Vertagung nicht stattgegeben worden wäre, obwohl er erst seit wenigen Tagen mit dem Fall betraut sei. Die europäische Menschenrechtskonvention EMRK schreibe eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Verteidigung vor. Das sei aber hier nicht gegeben, weshalb er sich für später vorbehalte, wiederum einen Vertagungsantrag zu stellen.

Dr. Karl bekrittelte insbesondere, dass es einen ernsthaften Streit zwischen den Gruppen der Angeklagten gegeben hätte und daher eine gemeinsame Organisation nicht ableitbar sei.

Seinem Mandanten werde vorgeworfen, in P&C Geschäften recherchiert zu haben, welche Art von Pelz dort verkauft wird. Das musste sein Mandant als Geschäftsführer des VGT tun, weil es eine Klage seitens P&C gegen den VGT gegeben hatte, die sich um die Tierarten drehte, von denen der Pelz stammte. Offensichtlich wäre das keine kriminelle Tätigkeit.

Zusätzlich würde man seinem Mandanten vorwerfen, enge Kontakte zu seinem Bruder als Mitangeklagten und zu seinen MitarbeiterInnen beim VGT zu haben. Das sei aber wohl selbstverständlich und nicht verdächtig.

Als Geschäftsführer des VGT habe er den Vorstandsbeschluss durchzuführen gehabt, Funkgeräte und Handys für Aktionen anzuschaffen. Aber der VGT selbst ist nach einer Finanzprüfung als gemeinnützig bestätigt und selbst laut Staatsanwalt nicht verdächtig. Daher könne man seinem Mandanten keinen Vorwurf daraus machen, diese Gerätschaften gekauft zu haben.

Nach Beendigung des letzten Vortrags wurde die Verhandlung um 14:58 Uhr bis Donnerstag den 4. März 9 Uhr früh unterbrochen. Draußen ging unterdessen die Demonstration in ein fröhliches Straßenfest über.
Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier

Re: Tierschtutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sądu.

PostNapisane: 5 mar 2010, o 15:56
przez Natasha
Tierschutzprozess 2. Tag

4. März 2010

Am 2. Verhandlungstag fanden sich schon weniger DemonstrantInnen vor dem Gerichtsgebäude in Wr. Neustadt ein. Ca. 60 Personen zeigten Plakate und spielten Musik. Ein Aktivist trug eine Maske, ein Plakat und ein Spielzeuggewehr, mit dem er den Staatsanwalt imitierte. Im Gerichtssaal waren wieder viele MedienvertreterInnen. Zu Prozessbeginn füllte sich der Saal wieder an.

Richterin Mag. Sonja Arleth eröffnete die Verhandlung pünktlich um 9 Uhr. Nach einer Belehrung über die Art, wie Zeugenaussagen zu machen sind, rief sie den Hauptangeklagten DDr. Martin Balluch in den Zeugenstand.

Gegenäußerung des Hauptangeklagten DDr. Martin Balluch: die kriminelle Organisation

Zunächst sprach DDr. Balluch über die kriminelle Organisation. Der Staatsanwalt habe eine Menge von Straftaten vorgetragen, um den falschen Eindruck zu erwecken, dass es auffällig viele und schwere Straftaten mit Tierschutzbezug in Österreich gäbe. Am Vormittag verhielt sich die Richterin sehr aggressiv und unterbrach DDr. Balluch laufend. So auch an dieser Stelle. Sie betonte, dass die Beurteilung was eine kriminelle Organisation sei eine rechtliche Frage wäre, die nur den RechtsanwältInnen zustehe. DDr. Balluch ließ sich durch derartige Ausbrüche der Richterin wenig aus der Ruhe bringen, antwortete ruhig und gelassen, und fand eine richtige Balance zwischen respektvollem Ausdruck aber keiner Unterwürfigkeit. Er bestand auf seinem Recht, die entsprechenden Aussagen zu machen und sich die Zeit für Antworten zu nehmen. In diesem Fall antwortete er, dass er nicht über eine kriminelle Organisation nach §278a spreche, sondern über eine kriminelle Organisation nach dem herkömmlichen Wortsinn.

DDr. Balluch betonte, dass es relativ wenige Straftaten mit möglichem Tierschutzbezug gäbe. Von den 1500 „Aktionen“, die der Staatsanwalt bzgl. der P&C-Kampagne anführte, waren 99,9% legale Demonstrationen, und von den Straftaten wurden praktisch alle in Deutschland oder Holland ausgeführt. Ähnlich wäre es mit den vom Staatsanwalt genannten schweren Brandstiftungen, von denen die allermeisten entweder keine Brandstiftungen, sondern Brände aus anderen Gründen waren, oder für die es keine Hinweise gäbe, dass sie von TierschützerInnen durchgeführt worden sind. Insbesondere nannte er den Brand einer Jagdhütte in Zurndorf, die ein Brand durch einen überhitzten und nicht isolierten Ofen war, den Brand einer Daunenfabrik in Wampersdorf, der zwar schon 1999 stattgefunden hatte, von dem man aber erst 2008 auf die Idee gekommen war, er könnte mit Tierschutz zu tun haben, oder der Brand am Geflügelhof Sterrer im Februar 2001. Im letzten Fall war ein Kabelbrand diagnostiziert worden. Dem Akt ist zu entnehmen, dass der Besitzer aber nach Bekanntwerden der Tierschutzcausa 7 Jahre nach dem Brand plötzlich auf die Idee gekommen ist, dass es sich um eine Tierschutzbrandstiftung handeln könne. Etwas anderes als diese Vermutung gab es dafür aber nicht, und trotzdem wird dieser Brand jetzt als Straftat der angeblichen kriminellen Organisation geführt und der Besitzer sogar als Zeuge geladen. Insgesamt gäbe es also in den 25 Jahren es angeblichen Bestehens dieser Organisation nur 4 Brandstiftungen, und zwar 1996, zwei Mal 2000 und einmal 2002. Mit anderen Worten: Seit bereits 8 Jahren hat es keine Brandstiftung dieser angeblichen Organisation mehr gegeben.

Laut Verfassungsschutzbericht hätte es 2005 praktisch keine Straftaten mit Tierschutzbezug gegeben. Im Jahr 2007, dem Jahr der SOKO-Gründung, wären die Straftaten gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte gesunken, die legalen Aktionen aber explosionsartig angestiegen. Aus dieser Variation sei abzulesen, dass es sich nicht um zentral geplante Straftaten handle, sondern um spontane Aktionen von EinzeltäterInnen. Das würde auch ein dem Gericht vorgelegter Film einer Überwachungskamera bestätigen, der zeige, wie ein junger Mann in die Auslage des Pelzgeschäftes schaut und dann 2 Stunden später wiederkehrt und die Auslagenscheibe überschüttet.

Die vom Staatsanwalt genannten Straftaten gegen Kleider Bauer seien in zweierlei Hinsicht untypisch. Erstens gab es niemals in einer Kampagne gehäuft so viele Straftaten. Und zweitens gab es diese Straftaten während einer 3½ jährigen Kampagne nur innerhalb von 12 Monaten, was auch für spontane EinzeltäterInnen spricht. Im Vergleich zu den Straftaten dieser angeblichen kriminellen Organisation gab es im Jahr 2007 mit insgesamt 711 Fällen von strafrechtsrelevanter Tierquälerei etwa 35 Mal mehr Straftaten gegen Tiere als für Tiere. Zusätzlich kam es zu mehr als 5000 Fällen von Übertretungen des Tierquälerei-Paragraphen nach dem Tierschutzgesetz.

Es gäbe auch wesentlich brutalere Straftaten gegen TierschützerInnen als durch TierschützerInnen. In England wurden 3 TierschützerInnen bereits ermordet und DDr. Balluch wäre selbst Augenzeuge eines dieser Morde gewesen. Zusätzlich gab es eine Autobombe gegen einen Tierschützer in Milton Keynes, eine Brandstiftung gegen das Wohnhaus eines Tierschützers in Northampton und einmal wurde aus einem Zirkus auf eine friedliche protestierende Tierschützerin geschossen. Sie wurde schwer verletzt und überlebte nur mit Glück. Auch in Belgien gab es einen Mord gegen einen Tierschützer, in Schweden eine Brandstiftung gegen das Wohnhaus eines Tierschützers und in der Schweiz wurde das Haus des Obmanns des dortigen VGT angezündet. Aber bei TierschützerInnen ist man offenbar der Meinung, wenn ihnen etwas passiert, dann seien sie selber schuld.

In Österreich wurde 1991 ein Vier-Pfoten-Aktivist von einem Jäger angeschossen, 1997 eine Tierschützerin von einem Schweinezüchter. Ein Zirkus hat einmal 4 TierschützerInnen angegriffen und schwer verletzt, einer der Verletzten war der Mitangeklagte Kampagnendirektor der Vier Pfoten, Jürgen Faulmann. An dieser Stelle unterbrach die Richterin und verhinderte weitere Ausführungen über Gewalt gegen TierschützerInnen. DDr. Balluch fügte trotzdem hinzu, dass bereits 30 Euro pro Person an Schläger gezahlt worden wäre, die in Wien, Graz und Innsbruck TierschützerInnen angegriffen und schwer verletzten.

Dass es seit den Festnahmen von 10 der Angeklagten im Mai 2008 keine Straftaten mehr gegeben hätte, wie der Staatsanwalt behauptete, sei einerseits falsch, weil z.B. eine Brandstiftung auf ein Jagdhaus, eine Bombendrohung, die Zerstörung einer Fasanerie, das Aufstechen aller Reifen von Jagdautos bei einer Treibjagd und die Befreiung von Schweinen gegeben hätte. Andererseits würde auch ein Einzeltäter von der SOKO gehört haben und naheliegender Weise seine Sachbeschädigung einstellen.

Zur Doppelstrategie

DDr. Balluch führte weiter aus, dass der Staatsanwalt von einer Doppelstrategie sprechen würde, bei der legale mit illegalen Straftaten verbunden wären. Das sei so, weil einmal in England eine derartige Beziehung nachgewiesen worden sei. Es gäbe aber keinen Hinweis für eine derartige Beziehung in Österreich.

DDr. Balluch nannte dann zahlreiche Kampagnen, die auch gegen Firmen wie z.B. C&A zum Pelzausstieg durchgeführt worden waren, und bei denen es keine Straftaten gegeben hätte. Zur Eierkampagne hätte der Staatsanwalt gemeint, es wären 1996 eine Brandstiftung gegen eine Legebatterie, 2000 eine Brandstiftung gegen eine Masthuhnhalle und 2004 eine Besetzung einer Legebatterie durchgeführt worden. Da aber Masthühner keine Eier legen und eine Besetzung nicht kriminelle wäre, verbleibt eine Aktion der angeblichen kriminellen Organisation in fast 25 Jahren im Rahmen der laut Staatsanwalt „zentralen“ Kampagne gegen Legebatterien. Wiederum unterbrach die Richterin, ob DDr. Balluch für Veganismus eintrete. Er antwortete, dass er zwischen dem ethischen Ideal Veganismus und praktisch politischen pragmatisch gewählten Zielen, wie einem Legebatterieverbot, unterscheide. Die Richterin unterbricht jetzt ständig, möchte DDr. Balluchs Ideal wissen und ob er gegen die Jagd sei usw.

Unter laufenden Unterbrechungen durch die Richterin versuchte DDr. Balluch im Weiteren von den Kampagnen gegen den Käfigeihandel in Supermärkten zu erzählen und wie dort erreicht worden sei, dass die Supermärkte aus dem Handel ausstiegen, ohne dass es zu einer einzigen Straftat gekommen sei. Abgesehen davon seien 2007 von Jugendlichen, die nicht mit den Tierschutz zu tun hätten, bei Steyr 30 Jagdstände umgeschnitten worden. Auch Kampagnen von Vier Pfoten und RespekTiere wären von der SOKO kriminalisiert worden. Sie stünden aber nicht im Strafantrag und dürften daher jetzt nicht erwähnt werden, konterte die Richterin.

Bei der Kaninchenkäfigkampagne hätten VGT und Vier Pfoten zusammengearbeitet, ohne dass sie deshalb eine gemeinsame Organisation bilden würden. Es gäbe ein Telefonprotokoll im Akt, bei dem ein Vier Pfoten Angestellter und DDr. Balluch davon sprächen, dass die Vier Pfoten als Brave und Vernünftige auftreten sollen, während der VGT die bösen Buben spielen würden. Auch die Kampagne gegen die Lawinenversuche an Schweinen sei eine Doppelstrategie gewesen: legale Proteste und eine Bombendrohung. Warum habe der Staatsanwalt das aber nicht in den Strafantrag aufgenommen? Auch das sei nicht Teil der Verhandlung, unterbrach die Richterin lautstark.

Jedenfalls würde das belegen, meinte DDr. Balluch, dass das Konzept Doppelstrategie Artikel 7 der europäischen Menschenrechtskonvention widerspräche. Diese fordere nämlich eine Bestimmtheit des Gesetzes, sodass BürgerInnen erkennen können, was strafbar ist und was nicht. Es sei aber auch nach monatelangem Lesen des § 278a StGB nicht erkennbar, dass man sich durch das Abhalten von Tierrechtskongressen strafbar machen könnte, wie das der Staatsanwalt jetzt anklage. Zusätzlich gäbe es bereits 240 Selbstanzeigen. Das sei bereits bekannt, rief die Richterin dazwischen.

Damit könne man ja jeden vor Gericht bringen, konterte DDr. Balluch. Nach dem Artikel von Florian Klenk im Falter habe er eine Morddrohung erhalten. Würde jetzt nicht auch Klenk eine Doppelstrategie fahren?

Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten

Die Angeklagten würden nicht wirklich zusammenarbeiten. Die 4 Wiener MitarbeiterInnen des VGT arbeiten natürlich eng zusammen. Der Tiroler VGT-Kampagnenleiter würde in Westösterreich seine eigenen Kampagnen fahren. Mit dem Vier Pfoten Kampagnendirektor gäbe es zwar Absprachen und einen persönlichen Kontakt, es würden aber keine gemeinsamen Kampagnen organisiert und er wäre in die Kleider Bauer Kampagne nie eingebunden gewesen. Der Obmann der Veganen Gesellschaft mache vegane Sommerfeste und organisiere das Vegansiegel, aber er würde bestenfalls ab und zu beim VGT mithelfen. DI Elmar Völkl sei DDr. Balluch im Wesentlichen unbekannt, er sei selten auf Veranstaltungen des VGT. Und die restlichen Angeklagten würden aus einer Gruppe stammen, mit denen der VGT und insbesondere DDr. Balluch verfeindet ist. Jedenfalls seit 2004 wäre es undenkbar, dass DDr. Balluch auf eine Veranstaltung dieser Gruppe ginge, oder diese Gruppe auf eine Veranstaltung des VGT.

Das linguistische Gutachten

Zum linguistischen Gutachten des Staatsanwalts würde es zwei private Gegengutachten geben. Diese dürften aber nicht vorgebracht werden, meinte die Richterin, aber die Gutachter könnten bei Fragen an den gerichtlichen Gutachter assistieren. Der Anwalt von DDr. Balluch wollte daraufhin replizieren, wurde aber von der Richterin abgebrochen. DDr. Balluch wollte dennoch zu diesem Gutachten Stellung nehmen.

Es würde ihm vorgeworfen, er hätte das Bekennerschreiben für eine Brandstiftung einer Masthalle im Jänner 2005 geschrieben. Der Staatsanwalt behauptet, dieses wäre am 7. 1. 2000 per Fax an die APA übermittelt worden. Das sei laut DDr. Balluch nicht richtig. Tatsächlich wäre es laut Gerichtsakt am 5. 1. 2000 per Post verschickt worden. Für diesen Tag und die Woche davor hätte DDr. Balluch aber ein perfektes Alibi. Er wäre damals auf Schitour gewesen, wie mehrere Personen bestätigen könnten. Zusätzlich gäbe es sein Schitourenbuch als Beweis, sowie das Tagebuch seiner Mutter, die damals ununterbrochen dabei war.

Weiters hätte DDr. Balluch laut Gutachter auch ein Bekennerschreiben für eine Brandstiftung gegen den Zirkus Knie geschrieben. Auch das wäre aber widerlegbar. Das Bekennerschreiben sei von der Zeitschrift Tatblatt veröffentlicht worden. Dabei habe die Tatblatt-Redaktion eine Überschrift gewählt, darunter das klar abgegrenzte Bekennerschreiben gesetzt und darunter wiederum ein Redaktionskommentar. Der Linguist habe diesen Gesamttext als ein Bekennerschreiben interpretiert und DDr. Balluch als Autor mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugewiesen. Das wäre daher offensichtlich Unsinn, weil in jedem Fall 1/3 dieses Textes von einem anderen Autor stamme als die anderen 2/3.

In diesem Augenblick lief eine der Angeklagten auf die Toilette und die Richterin unterbrach die Verhandlung für 10 Minuten. Anschließend sprach DDr. Balluch noch über die dritte Behauptung dieses Gutachtens, er hätte ein Bekennerschreiben zu einer Nerzbefreiung geschrieben. Das sei auch widerlegbar. Dieses Schreiben bestünde nämlich Wort für Wort aus einem Brief an einen nö Landesrat und aus einem Flugblatt. Für beide dieser Schriften sei der Autor bekannt und von DDr. Balluch verschieden.

Persönliche Befragung von DDr. Balluch

Danach kam es zu einer zunächst sehr hektischen persönlichen Befragung von DDr. Balluch. Die Richterin projizierte ein Email nach dem anderen an die Wand, das DDr. Balluch in seiner Zeit in England zwischen 1991 und 1997 geschrieben hätte und in denen radikale Demonstrationen geschildert wurden. DDr. Balluch verteidigte sich damit, dass es sich dabei lediglich um Berichte handle, die er weitergegeben oder verfasst habe, aber er würde dabei nicht von seinen eigenen Handlungen berichten.

Anschließend wurde er von der Richterin gefragt, ob er wisse was die ALF sei und wer Barry Horne und Keith Mann wären. Barry Horne, so die Richterin, sei 2011 gestorben. Das wäre aber in der Zukunft, meinte DDr. Balluch zaghaft und der Gerichtssaal lachte. Sie meine 2001, antwortete die Richterin. Jedenfalls gab DDr. Balluch an, weder Barry Horne noch Keith Mann – bis auf seine zwei Wienbesuche – persönlich zu kennen. Auf den projizierten Internetberichten, die die Richterin vorlegte, las DDr. Balluch vor, dass Barry Horne auch einen Delfin aus einem Delfinarium befreit hätte. Natürlich würde Barry Horne auch Legales machen, rief die Richterin, das sei irrelevant. Einen Delfin zu befreien sei aber illegal, meinte DDr. Balluch, und dennoch super. An dieser Stelle gab es lauten Beifall im Saal.

Während weiterer Fragen der Richterin, zeigte sie offensichtlich Desinteresse und wandte sich DDr. Balluch bei seinen Antworten nicht zu. Daraufhin DDr. Balluch: „Blabliblo blabliblo, hören Sie noch zu?“. Die Richterin abwesend „Ja“, reden Sie weiter. Gelächter im Saal.

Nun begann die Richterin Emails mit scheinbar radikalen Meinungsäußerungen an die Wand zu projizieren, ohne DDr. Balluch Zeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Die Rechtsanwälte versuchten zu erreichen, dass DDr. Balluch diese Zeit eingeräumt würde. Er erklärte daraufhin zwar, sich an die genannten Emails nicht erinnern zu können, er würde 5000 Emails pro Jahr schreiben, er versuchte dennoch, sie im Kontext zu erklären. Es wären eben emotionale Diskussionen gewesen und erst zu verstehen, wenn man weiß, dass sie an Personen gerichtet waren, die nicht kriminell aktiv sind und die sich untereinander gut verstehen, sodass keine Missverständnisse möglich waren.

Weiters wollte die Richterin von DDr. Balluch erklärt bekommen, warum es für eine von ihm moderierte Liste einer Nominierung bedürfe, um darauf zu kommen. DDr. Balluch erklärte, dass das notwendig sei, um sogenannte Trolle zu verhindern und um zu verhindern, dass Informationen über die Diskussionen nach außen dringen würden. Das sei legitim.

Um 11:51 Uhr wurde die Mittagspause ausgerufen.

Vorwürfe aus dem Strafantrag

Am Nachmittag war die Richterin wie ausgewechselt. Sie war nicht mehr hektisch und ließ DDr. Balluch in Ruhe und ohne Unterbrechungen aussprechen. Ab 13:02 Uhr begann sie DDr. Balluch über die konkreten Vorwürfe aus dem Strafantrag zu befragen. Erstens würde ihm vorgeworfen, er hätte in Skandinavien Pelzfarmen ausgeforscht und würde mit diesen Informationen eine kriminelle Organisation unterstützen. DDr. Balluch erklärte die Notwendigkeit, die Zustände auf Pelzfarmen zu dokumentieren, und führte einen Film über die Aufnahmen von Pelzfarmen vor, die er damals erstellt hatte. Die Richterin zeigte sich von den Zuständen berührt.

Der zweite Vorwurf bezog sich auf das Filmen in Legebatterien. DDr. Balluch gab an, bei den zwei inkriminierten Legebatterierecherchen von den Vier Pfoten gefragt worden zu sein, ihnen bei den Aufnahmen zu helfen. Das fand im Jahr 2008 statt und im nächsten Jahren wurden Legebatterien verboten, deshalb wollten die Vier Pfoten eine Bestandsaufnahme machen. Auch hier wurde ein Film vorgelegt, der aber nicht abgespielt werden konnte. Die Aufnahmen sollten also erst am nächsten Gerichtstag gezeigt werden.

Als letzten Fragekomplex des Tages kam die Richterin auf den dritten Vorwurf des Strafantrags zu sprechen. DDr. Balluch hätte die Funkgeräte und Computer des VGT einer kriminellen Organisation zur Verfügung gestellt. DDr. Balluch erläuterte, dass der VGT Funkgeräte zu Recherchen und für Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Jagdstörungen habe und nicht an kriminelle Personen oder für kriminelle Handlungen weitergebe. Auch die Computer würden nur im VGT-Büro bleiben. Um 15:30 Uhr wurde die Befragung abgebrochen und auf den nächsten Tag verlegt.
Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier

Re: Tierschtutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sądu.

PostNapisane: 5 mar 2010, o 15:59
przez Natasha
Nie mam czasu przetłumaczyć całości, jak mi się doba wydłuży do 40 godzin to to zrobię. Dla tych co nie znają niemieckiego, mój ulubiony fragment z wczorajszego posiadzenia: Balluch odpowiada na jakieś pytania, sędzia wielce znudzona niespecjalnie go słucha. W pewnym momencie Balluch "bli bla bla bla, słucha mnie pani? "Tak, proszę kontynuować". Sala w śmiech.
Nie wiadomo czy śmiać się, czy płakać.
A Barry Horne według tej pani zmarł w 2011 roku :P

edit: a jedna rozciągnęłam sobie dobę :) zapraszam na http://proces-austriacki.blogspot.com/ są już przetłumaczone relacje z dwóch pierwszych dni procesu, także życzę, by przy lekturze Was za bardzo krew nie zalała - a może to być trudne. ;)

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 4 paź 2010, o 14:53
przez Inspektisto
To zabieram się do czytania bo sprawa ta bardzo mnie interesuje. :x

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 5 paź 2010, o 12:33
przez Natasha
Trochę to już nieaktualne, ale przeczytać i tak warto.
Czy ktoś śledzi na bieżąco tę sprawę?

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 5 paź 2010, o 12:35
przez gzyra
Tak, tzn. mamy dostęp do najnowszego listu Ballucha w tej sprawie. Jeśli chcesz, podeślę.

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 5 paź 2010, o 13:45
przez Natasha
podeślij na maila jeśli możesz :) albo wrzuć tu po prostu.

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 12 paź 2010, o 08:22
przez gzyra

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 29 kwi 2011, o 23:18
przez gzyra
Info od Martina Ballucha: na początku marca ma zostać ogłoszony wyrok. Austriackie media, w trakcie trwania procesu coraz bardziej przychylne oskarżonym, szykują się do bezpośredniej relacji. Planowane jest ustawienie namiotu na powietrzu, żeby chętni do obserwacji się zmieścili. Smutną wiadomością jest fakt, że w trakcie procesu ujawnili się policyjni konfidenci, którzy bardzo sprawnie penetrowali austriackie środowisko prozwierzęce. Byli nie tylko zaufanymi ludźmi, ale nawet kierowali organizacjami. Paradoksalnie, ich zeznania podobno działały na korzyść oskarżonych, ponieważ nie zawierały nic nadzwyczajnego. Balluch jest przekonany, że zostaną uniewinni.

Re: Tierschutzprozess, czyli aktualności z austriackiego sąd

PostNapisane: 30 kwi 2011, o 20:27
przez Natasha
Na początku maja, nie marca ;) a z tego co czytałam to 2 maja. Jestem przekonana że ich uniewinnią, klimat wokół tej sprawy zrobił się taki że jest moim zdaniem wręcz niemożliwe żeby stało się inaczej.